Schnuppertraining Hammerwurf für Anfänger

Der Hammerwurf (auch Hammerwerfen) ist eine Disziplin der Leichtathletik oder auch Schwerathletik, bei der es einen „Wurfhammer“, heute eine Metallkugel an einem Stahldraht, so weit wie möglich zu schleudern gilt.

Der Sportler hat zum Schwungholen einen Kreis von 2,135 Metern Durchmesser zur Verfügung. Er nutzt diesen, um den Hammer zunächst mit beiden Armen kreisen zu lassen, um ihn vor dem Abwurf möglichst stark zu beschleunigen.

Wir haben einen Trainer, der euch das Hammerwerfen näherbringen möchte. Um das Schnuppertraining planen zu können bitten wir um unverbindliche Mitteilung /

Anmeldung unter E-Mail Adresse werfen@tusbengel05.de, bitte Stichwort Hammerwurf, Name, Vorname, E-Mail Adresse und Alter angeben. Kinder können sich ab 12 Jahren anmelden. Bitte teilt uns euer Interesse bis zum 22.05.22 mit. Vielen Dank

 

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Müll am Sportplatz

Bei der ersten diesjährigen Mähaktion des Sportplatzes wurde vermehrt Müll im Bereich und auf dem Sportplatz festgestellt. Wir möchten an dieser Stelle daran appellieren, den Müll nicht am Sportplatz oder in dessen Nähe liegen zulassen oder zu entsorgen.

Müll gehört nicht in die Natur, sondern in die entsprechende Müllbehälter.

Jeder ist selbst für seinen Müll verantwortlich und sollte diesen sachgemäß entsorgen. Müll gehört nicht in die Natur.

Wir bitten um Beachtung, Vielen Dank, Vorstand TuS Bengel 05 e.V.

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Weihnachts- und Neujahrsgrüße

Hallo liebe Vereinsmitglieder, Sportler und alle Aktiven,

an dieser Stelle möchte ich mich für das vergangene Jahr bei euch bedanken.

Die Vereinstreue, kann und muss an dieser Stelle betont werden. Vielen Dank an alle Mitglieder!

In dieser Zeit der Pandemie, war und ist es leider nicht immer leicht gewesen, unser gutes Sportangebot anbieten zu können.  Viele Veranstaltungen mussten abgesagt werden. Rückblickend haben wir im Rahmen unserer Möglichkeiten das bestmöglichste getan. Besonders wichtig war es hier, den Sport wieder betreiben zu können, sich zu treffen und auszutauschen. Den Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen wieder die Möglichkeit zu geben, Sport in der Gemeinschaft zu erleben und zu betreiben.

Leider sehen die aktuellen Prognosen nicht nach Besserung aus, dennoch bleiben wir und ich zuversichtlich, dass in absehbarer Zeit sich die Situation bessern wird.

Ich wünsche euch allen und euren Familien Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr 2022.

Viele Grüße und bleibt gesund!

Michael Kalisch

 

Was und wie wir in 2022 den Sport, den wir alle Lieben, anbieten können werden wir sehen was die neuen Auflagen hier vorgeben werden. Bleibt zuversichtlich !

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Sportbetrieb in 2G

Wie viele es bereits mitbekommen haben wurden die Corona Regeln verschärft. Auch im Sport gilt nun die 2G Regel. Teilnahme am Sportangebot ist somit allen ab 18 Jahren nur als geimpft oder genesen erlaubt. Unsere Übungsleiter sind hierüber bereits informiert.

Bei Kinder und Jugendlichen gibt es besondere Regeln je nach Alter, daher folgende Info:

 

Allgemeine Regelungen

Das bisherige Warnsystem entfällt. Maßgeblich für weitere Schutzmaßnahmen ist nunmehr ausschließlich die Hospitalisierungsrate. Nach der 28. Corona Bekämpfungsverordnung gilt in ganz Rheinland-Pfalz in allen gedeckten Anlagen, also im Innenbereich, für den Sportbetrieb die 2G-Regel. Im Innenbereich können damit nur noch Geimpfte, Genesene und ihnen gleichgestellte Personen teilnehmen. Gleichgestellt sind Kinder bis 3 Monate nach dem 12. Geburtstag. Für Kinder und Jugendliche 3 Monate nach dem 12. Geburtstag bis einschließlich 17 Jahren ist die Teilnahme am Sportbetrieb im Innenbereich nur möglich, wenn sie ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorlegen, möglich ist auch ein vom Übungsleiter kontrollierter Selbsttest vor Ort. Die Testung in der Schule hat keine Gültigkeit mehr.

Nicht immunisierte Personen ab 18 Jahren sind vom Sportbetrieb im Innenbereich ausgeschlossen. Dies betrifft auch alle Übungsleiter, die ehrenamtlich oder ausschließlich im Rahmen des Übungsleiterfreibetrages tätig sind. Diese Übungsleiter fallen nicht unter die 3G-Regel für den Arbeitsplatz, da sie keine Arbeitnehmer des Vereins sind. Die 3G-Regel für den Arbeitsplatz gilt nur für tatsächlich Beschäftigte des Vereins, also hauptamtlich oder geringfügig beschäftigte Angestellte des Vereins. Für den Wettkampfbetrieb im Innenbereich ist die 2G-Regel auch auf Kampf- und Schiedsrichter sowie Betreuer von Mannschaften anzuwenden.

Für den Sportbetrieb im Außenbereich gibt es keinerlei Einschränkungen in der neuen Verordnung. Außerhalb des Sportbetriebs insbesondere bei Zu- und Abgang gilt die Maskenpflicht und das Abstandsgebot. Die Nutzung von Umkleiden und Duschen ist unter Einhaltung allgemeiner Hygienemaßnahmen möglich. Es besteht keine Kontakterfassungspflicht beim Sportbetrieb im Innen- und Außenbereich, mit Ausnahme des Sportbetriebs in Schwimmbädern. Hygienekonzepte sind nach der aktuellen Verordnung nur noch in Schwimmbädern zu beachten sowie im Profi- und Leistungssport. Allerdings können sowohl Kommunen bei der Nutzung kommunaler Sportstätten Hygienekonzepte erlassen bzw. verlangen. Häufig haben auch Fachverbände für den Spiel- und Wettkampfbetrieb Hygienekonzepte erarbeitet, die zu beachten sind.

Die Verordnung gilt ab dem 23. November bis einschließlich 15. Dezember 2021.

 

 

 

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Sportgala 2021 "abgesagt"

Die Sportgala 2021 muss auch in diesem Jahr leider ausfallen. Aufgrund der Corona Bestimmungen in "Innenräumen", können wir die Sportgala nicht in gewohnter weise in der Turnhalle durchführen. Wir hoffen, dass wir in 2022 wieder eine Abendveranstaltung anbieten können.

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